Rechtsprechung
   BVerwG, 03.04.1967 - IV B 34.66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,6002
BVerwG, 03.04.1967 - IV B 34.66 (https://dejure.org/1967,6002)
BVerwG, Entscheidung vom 03.04.1967 - IV B 34.66 (https://dejure.org/1967,6002)
BVerwG, Entscheidung vom 03. April 1967 - IV B 34.66 (https://dejure.org/1967,6002)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,6002) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Einlegung eines Rechtsmittels gegen einen einen Nachlass belastenden Verwaltungsakt - Beeinträchtigung der Bebauungsfähigkeit eines Grundstücks - Befugnis einer Miterbin zur Einlegung einer Beschwerde - Irrevisibilität ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.05.1952 - IV ZR 208/51

    Verwaltungsrecht eines Miterben

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1967 - IV B 34.66
    Das gilt um so mehr, als die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die einem benachbarten Grundstückseigentümer erteilte Baugenehmigung nicht nur formell befristet, sondern auch der Sache nach besonders dringlich ist, weil anderenfalls durch die tatsächliche Ausführung des Vorhabens die weitere Rechtsverfolgung erheblich erschwert werden kann (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 8. Mai 1952 - IV ZR 208/51 - BGHZ 6, 76 [BGH 08.05.1952 - IV ZR 208/51] [82 f.]).
  • BVerwG, 07.05.1965 - IV C 24.65

    Verhältnis der Mitglieder einer Erbengemeinschaft als Teilnehmer an einem

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1967 - IV B 34.66
    Ihre Abwehr ist im Sinne des § 2038 Abs. 1 Satz 2 BGB ebenso eine zur Erhaltung des Nachlasses notwendige Maßregel, wie dies bei einer förmlichen Enteignung (vgl. VGH Kassel, NJW 1958, 1203) oder bei Eingriffen im Rahmen der Flurbereinigung (vgl. Urteil vom 7. Mai 1965 - BVerwG IV C 24.65 - [S. 7]) der Fall ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht